AGB

LIEFERBEDINGUNGEN
DES DEUTSCHEN TEXTILREINIGUNGSGEWERBES *

1. Textilreinigung, Wäscherei und Bügelservice        

werden sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungs- wasch oder Bügelgut

Der Textilreiniger/Wäscherei oder Bügelservice ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Rückgabe

des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen, sofern es ihm nicht geliefert wurde und eine Abholung vereinbart war. Geschieht dies nicht innerhalb 6 Monate nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungs/Waschgut

hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungs/Waschgut vom Textilreiniger oder Wäscherei bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 48h nach Rückgabe schriftlich oder per mail: [email protected] gerügt werden.

5. Haftungsgrenze

Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

Achtung:

Unsere Haftung kann auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB).
Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluß einer Versicherung, vereinbaren.

Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der Empfehlung mit dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die gerichtliche Prüfung zu verlangen, wird durch diese Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck angewendet werden.

* Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom
9. August 1997 veröffentlichte Konditionenempfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. gem. § 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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